Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
nach dem katastrophalen Kahlschlag entlang der Oskar-Erbslöh-Straße stellt sich aktuell wieder die Frage, endlich eine Baumschutzsatzung in Leichlingen einzuführen.
Schon zwei Mal hat die BWL dieses beantragt. Leider wurde der Antrag bis auf die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen abgelehnt. Begründung der Ablehnung war jedes Mal, dass bei Einführung einer Satzung „die Motorsägen in Leichlingen laufen“. Dann ist es eben so! Darauf können wir aber keine Rücksicht mehr nehmen. Die BWL Fraktion beantragt hiermit, folgende Satzung für Leichlingen / Witzhelden einzuführen:

Wer einen Laubbaum mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm (gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden), fällen oder wesentlich verändern möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der Verwaltung.

Nicht geschützt sind Nadelbäume und Kulturobstbäume. Bei Pappeln besteht die Sonderregelung, dass diese zwar genehmigungsfrei gefällt werden können, zuvor aber eine Ersatzpflanzung mit der Verwaltung abzustimmen ist.
Im Regelfall ist die Anpflanzung eines Ersatzbaumes erforderlich, es sei denn, es handelt sich um einen Gefahrenbaum.

Der formlose Antrag muss enthalten:
1. Name und Anschrift des Antragstellers und – falls abweichend – des
Baumeigentümers
2. Bezeichnung des Baumes (Art und Stammumfang)
3. Lageskizze und Foto
4. Begründung des Antrag

Mit freundlichen Grüßen

Franz Jung                                                                          Martin Steinhäuser
BWL Vorsitzender                                                              Fraktionsvorsitzender