Die BWL hatte jüngst beantragt, das auf der L294 im Bereich der Kath. Kindertagesstätte St. Heinrich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h angeordnet werden soll. Diesem Antrag ist die Stadtverwaltung nun gefolgt und hat diese kürzlich der zuständigen Landesstelle angeordnet.
Die Sicherheit von Kindern als besonders schützenswerte Teilnehmer im Straßenverkehr ist für uns eine selbstverständliche Notwendigkeit. Auch die StVO sieht eine streckenbezogene innerörtliche Beschränkung auf Tempo 30 km/h vor besonders sensiblen Einrichtungen wie Kindergärten grundsätzlich vor. Umso mehr freuen wir uns, dass diese Regelung nun auch endlich in Witzhelden umgesetzt werden konnte.
Die nun angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung soll nach dem Ortseingang Witzhelden in Höhe der Kindertagesstätte beginnen und sich bis zum bereits bestehenden Tempo 30-Abschnitt im Ortszentrum erstrecken. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist gemäß den gesetzlichen Regelungen auf den Zeitraum der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte begrenzt.
Die BWL sieht dies als Startschuss für eine weitergehende Verkehrsberuhigung in Witzhelden und Stärkung des nachhaltigen Fuß- und Radverkehrs – gerade für unsere Jüngsten!
Bravo, gut gemacht. Kompliment
LG Erich Vogel